Allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Immobilienmaklers, Klasse: 001-01 / 07-01 / 128, Reg 001-01 / 07, ab dem 2. November 2007 und dem Gesetz über Änderungen des Gesetzes über die Vermittlung von Immobilien (NN 144/2012), Agentur HISTRIA APART GmbH (nachstehend als Agent bezeichnet) verabschiedet:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
OUP 10
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

* Vollversion der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in der kroatischen Sprache NUR verfügbar. Hier können Sie eine gekürzte Version lesen. Entschuldigung für eventuelle Unannehmlichkeiten.

Pflichten des Vermittlers
den Vermittlungsvertrag mit dem Auftraggeber (standard oder auschließlich) schließen;
eine dritte Person finden und sie mit dem Auftraggeber in Kontakt bringen wegen des Vermittlungsprozesses;
den Marktwert der Immobilien bewerten und den Auftraggeber darüber informieren;
den Auftraggeber auf die Mängel auf der Immobilie und auf dem Marktzustand hinweisen;
die erforderlichen Unterlagen für die Gültigkeit des Vermittlungsgeschäfts überprüfen und dieselben dem
Auftraggeber vorlegen;
den Auftraggeber über alle rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen informieren, die für ihn aus
Rechtsangelegenheit bezüglich auf die Immobilie erfolgen;
erforderlichen Maßnahmen für die Präsentation der Immobilien auf dem Immobilienmarkt ergreifen, die Immobilie
auf die von der Agentur bestimmte Art und Weise werben;
die Besichtiging der Immobilie, Organisation und Führung ermöglichen;
persönliche Angaben des Auftraggebers und andere Angaben im Auftrag vom Auftraggeber als Geschäftsgeheimnis
bewahren;
den Auftraggeber über alle uns bekannte Umständen informieren, die für das zugedachte Geschäft wichtig sind;
bei den Verhandlungen vermitteln und sich bemühen um die Rechtsangelegenheit zu schließen;
bei dem Rechtsanwaltsbüro die Dokumentation für die Eigentumsübertragung (den Vorvertrag und Vertrag)
vorbereiten;
bei der Übergabe der Immobilien vermitteln.

Pflichten des Auftgaggebers - Immobilienverkäufers
den Vermittlungsvertrag mit der Immobilienagentur (standard oder auschließlich) scließen;
der Agentur alle Unterlagen vorlegen, die das Eigentum der Immobilie prüfen bzw. das Recht auf die Immobilie, die Gegenstand des Vermittlungsgeschäfts ist;
die Agentur über allen wichtigen Angaben informieren, was besonders die Beschreibung der Immobilie und den Preis einschließt;
der Agentur und der sich für das Schließen der Rechtsangelegenheit interessierten Person die Besichtigung der Immobilie in Begleitung des Vermittlers versichern;
gleich nach dem Schließen der Rechtsangelegenheit bzw. mit der Unterschrift des Vorvertrags oder Vertrags, mit dem er sich verpflichtet hat, die Rechtsangelegenheit zu schließen, soll er das verabrederte Entgelt (Provision) bezahlen;
der Agentur die während der Vermittlung entwickelten Kosten erstatten, die die üblichen Kosten übertreten;
schriftlich die Agentur über alle Änderungen in Bezug auf die Arbeit, für die die Agentur berechtigt ist, informieren, besonders über die mit dem Eigentum auf der Immobilie verbundenen Änderungen.
Pflichten des Auftgaggebers - Immobilienkäufers
den Vermittlungsvertrag mit der Immobilienagentur schließen
der Agentur das verabrederte Entgelt (Provision) bezahlen

Provision der Agentur
Den Betrag des Vermittlungsentgelts für den Käufer verabredet man während des Schließens des Vermittlungvertrags und beträgt 3% des Immobilienwerts, die man erwirbt.
Den Betrag des Vermittlungsentgelts für den Verkäufer verabredet man während des Schließens des Vermittlungvertrags und beträgt 3% des Immobilienwerts, die man verkauft.

Meine Favoriten

Es ist möglich meistens 12 Immobilien in die Favoriten zu stellen, falls sie auch diese hinzufügen wollen, löschen sie eine die vorher gewählt wurde.

Meine Favoriten

Sind sie sicher, dass sie alle gekennzeichneten Immobilien aus den Favoriten beseitigen wollen?